Rahmenbedingungen

Absageregelung

Falls Sie eine gebuchte Stunde – unabhängig vom Grund – nicht einhalten können, aber rechtzeitig, d.h. bis 24 Stunden vorher absagen, wird die Sitzung nicht verrechnet. Falls Sie danach oder gar nicht absagen wird die Stunde zur Gänze verrechnet. Bei Zuspätkommen ist es leider nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen.

 

Kostenrückerstattung

Die österreichischen Krankenkassen leisten generell für Psychotherapie einen Kostenzuschuss von € 28,00 pro Stunde. Damit Sie diesen Zuschuss in Anspruch nehmen können, muss

 

 

1.  Eine krankheitswertige psychische Störung vorliegen und diagnostiziert werden, also z.B. eine Depression, eine Angststörung oder eine psychosomatische Erkrankung.

 

2.   Spätestens vor der zweiten Therapiestunde müssen Sie einen Arzt (Hausarzt) aufsuchen. Dies dient dazu, sicher zu stellen, dass Ihr psychisches Leiden keine körperlichen Ursachen hat. Der Arzt muss Ihnen die Untersuchung bestätigen – das Formular bekommen Sie von mir oder Ihrem Arzt. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse übernimmt dann die Kosten von vorerst 10 Therapiestunden.

 

3.   Spätestens 10 Tage bevor dieses Kontingent erschöpft ist, stellen Sie einen „Antrag auf Kostenzuschuss“ bei Ihrer Krankenkasse. Bei der Stmk. GKK erfolgt dies nach der 8. Stunde. Die entsprechenden Formulare bekommen Sie bei mir oder bei Ihrer Krankenkasse. Darin stelle ich die Diagnose und befürworte die Fortsetzung der Therapie. Die Bestätigung des Arztes ist hier beizulegen (Pkt.2). Maximal können pro Antrag 50 Stunden genehmigt werden.

 

4. Sie bekommen von mir nach jeder Sitzung eine Honorarnote und das dazugehörige Antrags-Formular. Dies müssen Sie gemeinsam bei Ihrer Krankenkasse einreichen, die Ihnen den Kostenzuschuss dann auf Ihr Konto überweist.

  

Berufliche Schweigepflicht

Nach §15 des Psychotherapiegesetzes bin ich in Ausübung meines Berufes der mir anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse zur Verschwiegenheit verpflichtet.